AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

für die Teilnahme an Sommercamps und Veranstaltungen von Circus Lumina
Stand: Juni 2026


1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Anmeldungen und Teilnahmen an Sommercamps, Ferienfreizeiten, Workshops, Trainingsangeboten und sonstigen Veranstaltungen von Circus Lumina.
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte mit diesen AGB einverstanden.


2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über die Website, per E-Mail oder in schriftlicher Form.
Der Teilnahmevertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch Circus Lumina zustande.
Die Anzahl der Teilnehmerplätze ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.


3. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Teilnahmegebühren ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung.
Die Teilnahmegebühr ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu entrichten.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Circus Lumina den Teilnehmerplatz anderweitig vergeben.


4. Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmer

Eine Stornierung der Anmeldung muss schriftlich erfolgen.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren.

Die Teilnahmegebühren werden bereits vor Beginn des Sommercamps für die Vorbereitung und Durchführung verwendet. Hierzu zählen insbesondere:

Catering und Verpflegung,

Platz- und Geländemieten,

behördliche Genehmigungen,

Versicherungen,

Material für Freizeit- und Kreativangebote,

Anschaffung und Instandhaltung von Zirkusrequisiten,

Personal- und Organisationskosten,

sonstige veranstaltungsbezogene Aufwendungen.

Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich bei:

nachgewiesener Erkrankung des Teilnehmers (ärztliches Attest erforderlich),

schwerwiegenden familiären Notfällen,

vergleichbaren wichtigen Gründen, die eine Teilnahme unmöglich machen.

Über die Anerkennung vergleichbarer Gründe entscheidet Circus Lumina im Einzelfall.

5. Ortswechsel der Veranstaltung

Circus Lumina behält sich vor, den Veranstaltungsort aus organisatorischen, behördlichen, sicherheitsrelevanten oder wetterbedingten Gründen zu ändern.

Liegt der Ersatzstandort innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern zum ursprünglich ausgeschriebenen Veranstaltungsort, begründet dies kein Recht auf kostenfreie Stornierung oder Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Programmänderungen

Änderungen des Programms, des Zeitplans, einzelner Angebote oder des Betreuungspersonals bleiben vorbehalten, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen.

Hieraus entstehen keine Ansprüche auf Preisnachlass oder Rückerstattung.

7. Absage durch den Veranstalter

Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsgründen oder anderer unvorhersehbarer Umstände abgesagt werden, bemüht sich Circus Lumina um einen Ersatztermin.

Ist dies nicht möglich, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren anteilig oder vollständig erstattet, soweit die Veranstaltung nicht bereits teilweise durchgeführt wurde.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Kosten, sind ausgeschlossen.

8. Gesundheitliche Angaben

Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, bei der Anmeldung alle für die Betreuung relevanten Informationen wahrheitsgemäß anzugeben.

Hierzu gehören insbesondere:

Allergien,

Unverträglichkeiten,

chronische Erkrankungen,

regelmäßige Medikamenteneinnahmen,

sonstige gesundheitliche Einschränkungen.

Werden relevante Informationen verschwiegen, übernimmt Circus Lumina keine Haftung für daraus entstehende Folgen.

9. Medikamente

Müssen Teilnehmer während der Veranstaltung Medikamente einnehmen, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, dies vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.

Medikamente werden ausschließlich nach schriftlicher Anweisung der Erziehungsberechtigten verabreicht.

Eine medizinische Betreuung oder Behandlung durch Circus Lumina erfolgt nicht.

10. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beginnt mit der offiziellen Übergabe des Teilnehmers an das Betreuungspersonal und endet mit der vereinbarten Abholung bzw. Entlassung.

Für Zeiten außerhalb der Veranstaltungszeiten übernimmt Circus Lumina keine Aufsichtspflicht.

Teilnehmer haben den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten.

11. Abholung durch Dritte

Die Abholung eines minderjährigen Teilnehmers durch andere Personen als die Erziehungsberechtigten ist nur zulässig, wenn hierfür vorab eine schriftliche Vollmacht vorliegt.

12. Ausschluss von Teilnehmern

Circus Lumina behält sich vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese:

wiederholt gegen Anweisungen der Betreuer verstoßen,

andere Teilnehmer gefährden,

Eigentum beschädigen,

den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören.

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Gegebenenfalls entstehende Kosten für eine vorzeitige Abholung tragen die Erziehungsberechtigten.

13. Haftung

Circus Lumina haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen sowie im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften.

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Den Teilnehmern wird empfohlen, keine Wertgegenstände mitzubringen.

14. Foto- und Videoaufnahmen

Während der Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden.

Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der Erziehungsberechtigten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung und im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.

16. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters